Bei einer Wertermittlung wird zwi­schen Instandhal­tungs-/Instandsetzungsrückständen (Reparaturrückstän­den) einerseits und Modernisie­rungsrückständen andererseits unterschieden:

  • Als Instandhaltungen /Instandsetzungen (Reparaturen) gelten Maß­nah­men zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des bestimmungsge­mäßen Gebrauchs eines Objektes. Es handelt sich dabei in der Regel um nicht dis­ponible oder nur ein­geschränkt disponible Maßnahmen, die für die Ge­währleistung der weiteren Nutzung in ab­sehbarer Zeit durchzuführen sind. Die Kosten sind je nach Dringlichkeit an­nähernd in voller Höhe für die Bemessung der entsprechenden Wertminderung zu berücksichtigen.
  • Als Modernisierung gelten dagegen Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes, z.B. die Erneuerung von Bädern. Bei Moder­nisierungs­rückständen han­delt es sich demnach überwiegend um disponible Rückstände, die für die Ge­währleistung der weiteren Nut­zung nicht zwingend sofort beseitigt werden müssen. Es erfolgt in der Werter­mittlung kein voller Kosten­an­satz.

Es kommt allerdings gerade bei älteren Häusern oft zu Über­schnei­dungen von Instandhaltungen /Instandsetzungen (Repara­turen) mit Modernisie­rungen. Derartige Maßnahmen werden üblicherweise als Sanierung bezeichnet.

Begriffsklärung für Klassifizierung von Rückständen im Sinne der Wertermittlung

disponibel für die Gewährleistung weiterer Nutzung nicht sofort erforderliche Beseitigung
nicht disponibel (indisponibel) für die Gewährleistung weiterer Nutzung sofort erforderliche Beseitigung
eingeschränkt disponibel für die Gewährleistung weiterer Nutzung in absehbarer Zukunft erforderliche Beseitigung

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