AGB und Datenschutz
AGB
Die Erstellung von Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch erfolgt in Anlehnung an die „Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ (ImmoWertV2021 vom 14. Juli 2021).
Die beabsichtigte Verwendung des Gutachtens (z.B. Ermittlung des Kauf- oder Verkaufspreises, Erbregelung, Finanzierung und Beleihung etc.) wird vom Auftraggeber vorgegeben. Dementsprechend ist die Verwendung des Gutachtens nur für den Auftraggeber und den angegebenen Zweck bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn die Sachverständige zuvor befragt wurde und ihre Einwilligung dazu gegeben hat. Gleiches gilt für eine Textänderung oder eine auszugsweise Verwendung.
Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in allen Fällen der vorherigen Einwilligung der Sachverständigen. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.
Das Honorar wird in Anlehnung an die vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger herausgegebene Richtlinie zur Berechnung von Honoraren zur Immobilienbewertung frei vereinbart. Es gilt ein Stundensatz von 150 EUR/Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer. Falls gewünscht und sofern vorab kalkulierbar (jeweils vom Objekt abhängig), kann nach der Ortsbesichtigung ein Festpreis verhandelt werden. Wichtiger Hinweis:
Auslagen für Bescheinigungen von Behörden oder Ämtern sind unabhängig vom vereinbarten Honorar stets vom Auftraggeber zu übernehmen (Ausnahme: Option Festpreis). Inwiefern amtliche Auskünfte eingeholt werden müssen, wird beim Ortstermin zwischen dem Auftraggeber und der Sachverständigen abgesprochen.
Die Sachverständige (Auftragnehmer) haftet nur gegenüber dem Auftraggeber und nur für die Verwendbarkeit des Gutachtens gemäß vertraglich festgelegtem Zweck. Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
Die Sachverständige (Auftragnehmer) haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn sie die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden bei der Vorbereitung des Gutachtens sowie für Schäden, die bei der Nacherfüllung entstanden sind. § 639 BGB bleibt unberührt. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird generell ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Gutachten auf offensichtliche Mängel hinsichtlich seiner zweckbestimmten Verwendung zu prüfen. Ist das Gutachten nicht frei von Sachmängeln, kann der Auftraggeber außer dem Anspruch nach § 634 Nr. 4 BGB zunächst nur kostenlose Nacherfüllung nach § 635 BGB verlangen. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nacherfüllt oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber die Vergütung kürzen (§ 638 BGB) oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 636, 323 BGB). Festgestellte offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen vom Zugang des Gutachtens abgerechnet zu rügen, andernfalls entfallen die Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Rücktritt oder auf Kürzung der Vergütung. Die Verjährung aller Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis beginnt mit der Abnahme des Gutachtens; sie beträgt ein Jahr bei Ansprüchen aus § 634, Nrn. 1 bis 3 BGB und im Übrigen drei Jahre. Bei Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei: HDI Vers. AG, 30650 Hannover.
Im Übrigen kann und darf im Rahmen der Wertermittlung keine juristische Beratung erfolgen. Alle mündlichen und schriftlichen Auskünfte zu Rechtsfragen erfolgen ausdrücklich unverbindlich, eine Haftung wird nicht übernommen.
Die Sachverständige hat ihre Leistung unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und weisungsfrei zu erbringen; sie unterliegt einer umfassenden Schweigepflicht. Sofern im Rahmen der Auftragsbearbeitung Kosten und Aufwendungen entstehen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Zweck des Gutachtens oder zum Objektwert stehen, hat die Sachverständige für weitere Leistungen die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Datenschutz
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website gemäß Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und Telemediengesetz über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Websitebetreiberin informieren.
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Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ist eine Archivierung der Gutachten über 10 Jahre erforderlich. Im Rahmen der Verkehrswertermittlung werden die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch gespeichert und ggf. anonymisiert und ausdrücklich nur intern zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet. Die Sachverständige sichert zu, dass in keinem Fall Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind.