Datenschutz

AGB und Datenschutz

AGB

Die Erstellung von Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch erfolgt in Anlehnung an die „Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Ver­kehrswerte von Grundstücken“ (ImmoWertV2021 vom 14. Juli 2021).

Die beabsichtigte Verwendung des Gutachtens (z.B. Ermittlung des Kauf- oder Verkaufspreises, Erb­regelung, Finanzierung und Beleihung etc.) wird vom Auftraggeber vorgegeben. Dementsprechend ist die Verwendung des Gutachtens nur für den Auftraggeber und den angegebenen Zweck bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn die Sachverständige zuvor befragt wurde und ihre Einwilligung dazu gegeben hat. Gleiches gilt für eine Textänderung oder eine auszugsweise Verwendung.

Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in allen Fällen der vorherigen Einwilligung der Sachver­ständigen. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.

Das Honorar wird in Anlehnung an die vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger herausgegebene Richtlinie zur Berechnung von Honoraren zur Immo­bilienbewertung frei vereinbart. Es gilt ein Stundensatz von 150 EUR/Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer. Falls gewünscht und sofern vorab kalkulierbar (jeweils vom Objekt abhängig), kann nach der Ortsbesichtigung ein Festpreis verhan­delt werden. Wichtiger Hinweis: Gewerbeob­jekte/Miethäuser sowie Eigentumswohnungen erfor­dern in der Regel einen zusätz­lich erhöhten Arbeitsaufwand.Weitere Besonderheiten bzw. Auf­schläge können sich beispielsweise durch einen zu berücksichtigenden Unterhaltungsrückstau oder durch Wohn- und Nießbrauchrechte ergeben. Konkrete Angaben und konkrete Vereinbarungen zum Ho­norar sind erst nach Durchführung der Ortsbesichtigung und Sichtung der vor­handenen Unterlagen möglich.

Auslagen für Bescheinigungen von Behörden oder Ämtern sind unabhängig vom vereinbarten Honorar stets vom Auftraggeber zu übernehmen (Ausnahme: Option Festpreis). Inwiefern amtliche Auskünfte eingeholt werden müssen, wird beim Ortstermin zwischen dem Auftraggeber und der Sach­verständigen abgesprochen.

Die Sachverständige (Auftragnehmer) haftet nur gegenüber dem Auftraggeber und nur für die Ver­wendbarkeit des Gut­achtens gemäß vertraglich festgelegtem Zweck. Haftung gegen­über Dritten ist ausgeschlossen.

Die Sachverständige (Auftragnehmer) haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beru­hen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn sie die Schäden durch vorsätz­liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden bei der Vor­bereitung des Gutachtens sowie für Schäden, die bei der Nacherfüllung entstanden sind. § 639 BGB bleibt unberührt. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausge­schlossen. Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird generell ausgeschlossen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Gutachten auf offensichtliche Mängel hinsichtlich seiner zweck­bestimmten Verwendung zu prüfen. Ist das Gutachten nicht frei von Sachmängeln, kann der Auftrag­geber außer dem Anspruch nach § 634 Nr. 4 BGB zunächst nur kostenlose Nacherfüllung nach § 635 BGB verlangen. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nacherfüllt oder schlägt die Nacher­füllung fehl, so kann der Auftraggeber die Vergütung kürzen (§ 638 BGB) oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 636, 323 BGB). Festgestellte offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen vom Zugang des Gutachtens abgerechnet zu rügen, andernfalls entfallen die Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Rücktritt oder auf Kürzung der Vergütung. Die Verjährung aller Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis beginnt mit der Abnahme des Gutachtens; sie beträgt ein Jahr bei Ansprüchen aus § 634, Nrn. 1 bis 3 BGB und im Übrigen drei Jahre. Bei Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflicht­verletzung bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei: HDI Vers. AG, 30650 Hannover.

Im Übrigen kann und darf im Rahmen der Wertermittlung keine juristische Beratung erfolgen. Alle mündlichen und schriftlichen Auskünfte zu Rechtsfragen erfolgen ausdrücklich unverbindlich, eine Haftung wird nicht übernommen.

Die Sachverständige hat ihre Leistung unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und weisungsfrei zu erbringen; sie unterliegt einer umfassenden Schweigepflicht. Sofern im Rahmen der Auftragsbearbei­tung Kosten und Aufwendungen entstehen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Zweck des Gut­achtens oder zum Objektwert stehen, hat die Sachverständige für weitere Leistungen die Zustim­mung des Auftraggebers einzuholen.

Datenschutz

Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website gemäß Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und Telemediengesetz über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Websitebetreiberin informieren.

Bedenken Sie, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich mit Sicherheitslücken bedacht sein kann. Ein vollumfänglicher Schutz vor dem Zugriff durch Fremde ist nicht realisierbar.

Server

Mit dem Server-Anbieter STRATO besteht ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag, in dem STRATO zusichert, alle sicherheitsrelevanten Vorkehrungen entsprechend der DSGVO zu gewährleisten.

Umgang mit personenbezogenen Daten

Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen und welche zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Auf der Website werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

Google Analytics

„Google Analytics“ wird auf dieser Website nicht genutzt. Es werden keine „Cookies“ auf Ihrem Endgerät gespeichert werden.

Auf dieser Website greift ferner die IP-Anonymisierung! Durch diese Kürzung entfällt der Personenbezug Ihrer IP-Adresse. Es findet keine Auswertung der Websitenutzung und der Websiteaktivität statt.

Rechte des Nutzers: Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie als Nutzer erhalten auf Antrag kostenlose Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. aus steuerlichen/abrechnungstechnischen Gründen) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ist eine Archivierung der Gutachten über 10 Jahre erforderlich. Im Rahmen der Verkehrswertermittlung werden die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch ge­speichert und ggf. anonymisiert und ausdrücklich nur intern zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet. Die Sachverständige sichert zu, dass in keinem Fall Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind.