Sachverständige

Sachverständige für Immobilien in Bonn und Umgebung

  • Hochschulstudium Ingenieurbau, Abschluss mit Diplom 1988 (Technische Hochschule, heute HTWK Leipzig)
  • 1988 bis 1991 planende Bauingenieurin in einem Ingenieurbüro in Berlin
  • seit 1992 im Rhein-Sieg-Kreis und Bonn Bausachverständige (selbständig)
  • 1996 bis 1998 zusätzlich freie Mitarbeiterin in einem Immobilienbüro, Bewertung und Vermarktung von Immobilien
  • 1998 Geprüfte Immobilienmaklerin – IMI  (Immobilieninstitut Nürnberg)
  • seit 1998 Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis
  • seit 2003 Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
  • 2007 öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Bonn/Rhein-Sieg für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wiederbestellung bis zum 01.01.2020, erneute Wiederbestellung bis zum 01.01.2025
  • 2008 Zertifizierung als Sachverständige für die Bewertung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken durch die DIA Consulting AG nach DIN EN ISO/IEC 17024, Rezertifizierung im Jahr 2018
  • seit 2018 Mitglied der Prüferkommission für die Zertifizierung und Rezertifizierung der Sachverständigen bei der DIA Consulting AG
  • 2018 Zertifizierung durch die  TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations) zum REV (Recognised European Valuer)
  • April 2023 Schließung des Büros und Festanstellung ab Mai 2023, weitere freiberufliche Arbeit als Nebentätigkeit (mit erheblich eingeschränkten Kapazitäten)

Was zeichnet eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von sachverständigen Personen gibt es in Deutschland bereits seit den 60er Jahren. Durch die öffentliche Bestellung nach § 36 Gewerbeordnung soll vor allem sicher gestellt werden, dass Gerichten, Behörden, Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, vertrauenswürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung stehen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zeichnet sich weiterhin durch besondere Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit aus. Hierauf muss er einen Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand dar. Die öffentliche Bestellung ist deshalb neben einer eingehenden Überprüfung der besonderen Sachkunde von zahlreichen weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. persönliche Eignung unter Berücksichtigung des gesamten persönlichen und beruflichen Umfeldes aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit. Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist laut § 17 der Sachverständigenordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg verpflichtet, sich im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen (siehe dazu Liste der von mir besuchten Weiterbildungsmaßnahmen).