Als Modernisierung gelten Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes, z.B. Erneuerung von Bädern. Bei Moder­nisierungs­rückständen han­delt es sich demnach überwiegend um disponible Rückstände, die für die Ge­währleistung der weiteren Nut­zung nicht zwingend (sofort) beseitigt werden müssen. Es erfolgt in der Wert­ermittlung keine Berücksichtigung des vollen Kosten­an­satzes.

Als Instandhaltungen /Instandsetzungen (Reparaturen) gelten hingegen Maß­nah­men zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des bestimmungsge­mäßen Gebrauchs eines Objektes. Es handelt sich dabei in der Regel um nicht dis­ponible oder nur ein­geschränkt disponible Maßnahmen, die für die Ge­währleistung der weiteren Nutzung in ab­sehbarer Zeit durchzuführen sind. Die Kosten sind je nach Dringlichkeit teilweise oder an­nähernd in voller Höhe für die Bemessung der entsprechenden Wertminderung zu berücksichtigen. Unter Umständen kann die Wertminderung jedoch die kalkulierten Kosten auch übersteigen.

Es kommt allerdings gerade bei älteren Häusern oft zu Über­schnei­dungen von Instandhaltungen /Instandsetzungen (Repara­turen) mit Moderni­sierungen. Derartige Maßnahmen werden dann umgangssprachlich üblicherweise auch als Sanierung bezeichnet.

Zusammenfassung Begriffsklärung für Beschreibungen der Rückstände:
disponibel = im Sinne der Wertermittlung für die Gewährleistung der weiteren Nutzung nicht sofort erforderliche Beseitigung, gilt vorrangig für Modernisierungen
nicht disponibel = im Sinne der Wertermittlung für die Gewährleistung der weiteren Nutzung sofort erforderliche Beseitigung
eingeschränkt disponibel = im Sinne der Wertermittlung für die Gewährleistung der weiteren Nutzung in absehbarer Zukunft erforderliche Beseitigung

 

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