Der Wert einer Sache spiegelt die Bedeutung wider, die der Sache für die Befriedigung ganz bestimmter Bedürfnisse allgemein, d.h. von der über­wiegenden Zahl der Marktteilnehmer, beigemessen wird. Als Wert kann so­mit auch die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von (vielen) Markt­teilnehmern bezeichnet werden. Im Gegensatz zum Preis, der haupt­säch­lich subjektiven Einflüssen unterliegt, erfolgt die Ermittlung des Wertes im Wesentlichen unter objektiven Gesichtspunkten. Der tatsäch­lich erzielbare Preis einer Sache kann daher vom Wert durchaus erheblich abweichen (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Oktober 1967, AZ. VIII ZR 215/66).

 

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