Der Preis einer Sache darf nicht mit dem Wert verwechselt werden. Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Oktober 1967 (AZ. VIII ZR 215/66) gilt: „Der Preis einer Sache muss nicht ihrem Wert entsprechen.“
Der Preis stellt den in Geldeinheiten realisierten Wert einer Sache dar. Der Preis richtet sich zwar – wie auch der Wert – nach Angebot und Nachfrage, hängt aber vor allem vom Verhandlungsgeschick der beteiligten Parteien ab. Oft spielen beim Preis zudem spekulative Momente eine erhebliche Rolle, häufig auch die persönlichen Vorstellungen und Wünsche der Kaufinteressenten. Der Preis unterliegt im Gegensatz zum Wert damit in hohem Maße subjektiven Einflüssen.