Der Preis einer Sache darf nicht mit dem Wert verwechselt werden. Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Oktober 1967 (AZ. VIII ZR 215/66) gilt: „Der Preis einer Sache muss nicht ihrem Wert ent­spre­chen.“

Der Preis stellt den in Geldeinheiten realisierten Wert einer Sache dar. Der Preis richtet sich zwar – wie auch der Wert – nach Angebot und Nach­frage, hängt aber vor allem vom Verhandlungsgeschick der beteiligten Parteien ab. Oft spielen beim Preis zudem spekulative Momente eine er­hebliche Rolle, häufig auch die persönlichen Vorstellungen und Wünsche der Kauf­interessenten. Der Preis unterliegt im Gegensatz zum Wert damit in hohem Maße subjektiven Einflüssen.

 

 

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