Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden. Diese Bodenrichtwertzone ist dadurch gekennzeichnet, dass im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Die Boden­richt­werte werden von den Gutachter­ausschüssen aus tatsächlichen Kauf­preisen abgeleitet. Dabei ist das Bodenrichtwertgrundstück gemäß § 13 ImmoWertV 2021 (2) als ein unbebautes und fiktives Grundstück definiert.

In den Augen vieler Laien wird dem Bodenrichtwert – vermutlich wegen des Wortes „Richtwert“ – eine amtliche Stellung eines quasi nicht diskutablen Wertes beigemessen. Bodenrichtwerte stellen aber ausdrücklich keine staatlich festgelegten Werte dar. Sie geben lediglich das vom Gutachterausschuss beobachtete bzw. ausgewertete Marktgeschehen wieder. Bodenwerte je m² Grundstück für ein ganz konkretes Grundstück können unter Umständen erheblich vom Bodenrichtwert abweichen.

 

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