Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft können wesentlichen Einfluss auf den Wert einer Wohnung oder Teileigentumseinheit (z.B. einer Ladeneinheit oder eines Tiefgaragen-Stellplatzes) haben. Zum Beispiel können auf Eigentümerversammlungen neben grundlegenden Sanierungen auch bauliche Veränderungen erheblichen Umfangs beschlossen werden, ferner unter Umständen sogar Erweiterungen/Anbauten/Abriss von Teilen der baulichen Anlagen. Sind die Kosten für die beschlossenen Maßnahmen nicht durch die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft gedeckt, so können Sonderumlagen beschlossen und erhoben werden. Sofern der Verkauf/Kauf einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit nach einem derartigen Beschluss stattfindet, kann sich der neue Eigentümer in der Regel nicht mehr gegen diese Beschlüsse wehren und muss die Kosten entsprechend anteilig tragen. Aus diesem Grund sollte ein Kaufinteressent generell über Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft informiert sein und die entsprechenden Protokolle der Eigentümerversammlungen einsehen.

 

 

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