Eine Eigentümergemeinschaft ist laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verpflichtet, regelmäßig einen Wirtschaftsplan aufzustellen. In einem Wirtschaftsplan wird dargestellt, welche Einnahmen und Ausgaben die Eigentümergemeinschaft bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Eigentumsanlage erwartet. Der von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Wirtschaftsplan stellt somit eine rechtliche Verpflichtung der Wohnungseigentümer zu den jeweils beschlossenen Hausgeldzahlungen dar.

Der Wirtschaftsplan kann sich entscheidend auf den Wert einer Eigentumseinheit auswirken. Er ist daher bei Wertermittlungen von Eigentumseinheiten zwingend einzusehen.

Bei gut vorausschauender Planung der Verwaltung und bei guter Bewirtschaftung ergibt sich im Übrigen eine sehr gute Übereinstimmung zwischen Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung. Auch die Hausgeldabrechnungen (der letzten 3 Jahre) sollten daher eingesehen werden.

 

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