Als Erschließungskosten werden allgemeinhin die Kosten bezeichnet, die für die erstmalige Erstellung von Erschließungsanlagen im Sinne des Baugesetzbuches (§ 127) in Form von Erschließungsbeiträgen erhoben werden, insbesondere für :
• Straßenbau
• Kanalisation
• Ver- und Entsorgungsleitungen
Siehe auch unter Erschließungsbeiträge.