Die Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV 2021 wurde am 25. Juni 2021 vom Bundesrat beschlossen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie gibt allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten vor und regelt damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition laut § 194 Baugesetzbuch. Die Anwendung ist jedoch – insbesondere für freie Sachverständige – gesetzlich nicht zwingend. Die ImmoWertV hat sich jedoch als Norm für die Verkehrswertermittlung durchgesetzt und wird allgemein anerkannt.