Als grundstücksgleiche Rechte werden dingliche Rechte bezeichnet, die – dem Wortlauf folgend – rechtlich so wie Grundstücke behandelt werden. Das heißt, so wie ein Grundstück kann auch ein grundstücksgleiches Recht vermietet, verpachtet oder auch mit einer Hypothek belastet werden. Zu den grundstückgleichen Rechten zählen zum Beispiel

  • Wohnungseigentum
  • Teileigentum
  • Erbbaurecht