Grenzbebauung bezeichnet eine Bebauung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Als „Bebauung“ gilt in diesem Sinne nicht nur ein Gebäude, sondern auch eine massive Mauer.

Laut Bebauungsplan kann eine Grenzbebauung vorgeschrieben werden. Ansonsten ist üblicherweise für die Grenzbebauung eine Einverständniserklärung des Nachbarn und eine Genehmigung durch die Baubehörde erforderlich. Für Garagen gelten in fast allen Bundesländern (so auch nach in NRW) jedoch Ausnahmen, sie dürfen normalerweise ohne Genehmigung der Baubehörde an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Zulässigkeit einer Grenzbebauung kann nicht generell bestimmt werden, es ist immer der Einzelfall zu betrachten.