Die Brutto-Grundfläche BGF ist die Summe der Grundflächen aller Grund­riss­ebenen eines Bauwerks. Sie wird gemäß DIN 277 geschossweise ermittelt also auch für das Kellergeschoss! Als Basis der Berechnung der Brutto-Grundfläche BGF sind die äußeren Maße der Bauteile heranzuziehen, also z.B. auch der Fassadenputz, Verklinkerungen oder Holzverkleidungen an der Außenwand. Zum Zwecke der Wertermittlung gelten gegenüber der DIN 277 jedoch einige Besonderheiten. Beispielsweise zählen übliche Balkone nicht in jedem Fall zur anrechnungsfähigen Brutto-Grundfläche.

Das Verhältnis von Brutto-Grundfläche BGF zur Wohnfläche bildet ein objektspezifisches Merkmal und kann je nach Gebäude sehr unterschiedlich ausfallen. Es existiert kein allgemein anwendbarer Umrechnungsfaktor. Bei vollständig unterkellerten Gebäuden mit nicht ausgebauten Dachgeschossen ergibt sich für gewöhnlich eine überdurchschnittlich große Brutto-Grundfläche im Vergleich zur Wohnfläche. Kellerflächen zählen zur Brutto-Grundfläche, aber in der Regel nicht zur Wohnfläche. Weiterhin sind Grundflächen von nicht ausgebauten Dachgeschossen mit lichten Höhen ab 1,25 m ebenfalls bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche anzurechnen, auch wenn die Dachgeschosse nicht wohnlich nutzbar sind. Bei nicht unterkellerten Gebäuden mit Flachdach ist folglich die Differenz zwischen Brutto-Grundfläche und Wohnfläche gering.

Auch das Alter des Gebäudes kann für das Verhältnis von Brutto-Grundfläche zur Wohnfläche entscheidend sein: Häufig ist das Verhältnis in älteren Gebäuden signifikant ungünstiger als in neueren Gebäuden. Der Grund kann in der Bauweise mit wesentlich stärkeren Ausbildungen der Wände liegen. Aber auch ungünstige Grundrisse z.B. mit imposanten Treppenanlagen führen dazu, dass die Brutto-Grundflächen zwar sehr groß, die Wohnflächen letztendlich jedoch relativ klein sind.