Die beim Bau angefallenen Honorare für Architekten, Statiker und Gut­achter, öf­fentliche Gebühren, Notar- und Gerichtsgebühren sowie Kosten der Zwischenfinan­zie­rung und sonstige Nebenkosten bezeichnet man als Baunebenkosten (Kostengruppen 730 und 771 der DIN 276). Sie gehören zu den Herstellungskosten.

Baunebenkosten können je nach Art des Gebäudes sowie auch in Abhängigkeit vom Umfang bzw. der Größe des Bauvorhabens, der Bauweise, der Lage etc. durchschnittlich zwischen 10 bis 25 % der „reinen“ Baukosten betragen. Bei früheren Berechnungen in der Sachwertermittlung (mit NHK 1995, NHK 2000) waren die Baunebenkosten entsprechend gesondert auszuweisen. Die Baunebenkosten sind in den aktuellen NHK 2010 bereits enthalten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern beispielsweise pauschal in Höhe von 17 %.