Mit Alterswertminderung bezeichnet man die Abnahme des Wertes einer Sache während ihrer Lebensdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer.  Gründe für die Alterswertminderung sind vor allem Verschleiß, Abnutzung, Verbrauch oder  Alterungsvorgänge.

Auch für Immobilien gilt in der Regel: Je älter ein Gebäude wird, desto mehr verliert es an Wert. Zusätzlich soll bei Immobilien durch die Alters­wert­minderung auch die Wertminderung erfasst werden, die sich für das Ge­bäude trotz ordnungsgemäßer Instandhaltung auf dem Grund­stücks­markt ergibt. Üblicherweise fallen Gebäude mit zunehmendem Alter hinter die sich wandeln­den Anforderungen an Gebäude immer weiter zurück. Die wirt­schaftliche Nut­zungs­fähigkeit eines Gebäudes läuft mit fortschreitender Zeit gegen Null.

Der Begriff der „Alterswertminderung“ bezieht sich in der Immobilien­be­wertung damit in erster Linie auf den (altersbedingten) wirt­schaftlichen Wertverzehr (siehe auch unter Restnutzungsdauer).