Mit Alterswertminderung bezeichnet man die Abnahme des Wertes einer Sache während ihrer Lebensdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer. Gründe für die Alterswertminderung sind vor allem Verschleiß, Abnutzung, Verbrauch oder Alterungsvorgänge.
Auch für Immobilien gilt in der Regel: Je älter ein Gebäude wird, desto mehr verliert es an Wert. Zusätzlich soll bei Immobilien durch die Alterswertminderung auch die Wertminderung erfasst werden, die sich für das Gebäude trotz ordnungsgemäßer Instandhaltung auf dem Grundstücksmarkt ergibt. Üblicherweise fallen Gebäude mit zunehmendem Alter hinter die sich wandelnden Anforderungen an Gebäude immer weiter zurück. Die wirtschaftliche Nutzungsfähigkeit eines Gebäudes läuft mit fortschreitender Zeit gegen Null.
Der Begriff der „Alterswertminderung“ bezieht sich in der Immobilienbewertung damit in erster Linie auf den (altersbedingten) wirtschaftlichen Wertverzehr (siehe auch unter Restnutzungsdauer).