Der Qualitätsstichtag ist laut § 2 (5) ImmoWertV 2021 der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand be­zieht. Er entspricht dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus recht­lichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maßgebend ist. Dieser Fall kommt in der gewöhnlichen Verkehrswertermittlung eher selten vor, ist allerdings in Sonderfällen der Bewertung wiederum häufig anzutreffen, insbesondere bei städtebaulichen Entwicklungs-, Sanierungs- oder Umlegungsmaßnahmen. Da diese Bewertungsfälle sehr komplex sind, wird an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen.

 

Ähnliche Einträge