von Astrid Richter | Nov 6, 2017
Der Reinertrag stellt bei einer Bewertung im Ertragswertverfahren den Betrag dar, der nach Abzug aller durch den Vermieter zu tragenden Kosten (z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten) von der eingenommenen Netto-Miete noch übrig bleibt. Nur dieser Reinertrag...