Reinertrag

Der Reinertrag stellt bei einer Bewertung im Ertragswertverfahren den Betrag dar, der nach Abzug aller durch den Vermieter zu tragenden Kosten (z.B. Verwaltungs­kosten, Instandhaltungskosten) von der eingenommenen Netto-Miete noch übrig bleibt. Nur dieser Reinertrag...