Gesamtnutzungsdauer (wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer)

Laut § 4 (1) ImmoWertV 2021 bezeichnet die Gesamtnutzungsdauer die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Be­wirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicher-weise wirtschaftlich ge­nutzt werden kann. Wesentlich für die Bemessung der...