Grunddienstbarkeit

Aus dem Wort „Grund“ und „Dienstbarkeit“ ergibt sich, dass mit Grunddienstbarkeiten Lasten, Beschränkungen oder Rechte bezeichnet werden, die sich auf ganz bestimmte Grundstücke beziehen. Die Grunddienstbarkeiten gelten in der Regel unabhängig davon, wer Eigentümer...

Grundstücksgleiche Rechte

Als grundstücksgleiche Rechte werden dingliche Rechte bezeichnet, die – dem Wortlauf folgend – rechtlich so wie Grundstücke behandelt werden. Das heißt, so wie ein Grundstück kann auch ein grundstücksgleiches Recht vermietet, verpachtet oder auch mit einer Hypothek...

Gutachterausschuss

Der lokale „Gutachterausschuss für Grundstückswerte“ wird von den Behörden auf Basis des Baugesetzbuches BauGB eingesetzt und ist somit eine staatliche Einrichtung. Aufgaben des Gutachterausschusses sind unter anderem die Ermittlung von örtlichen...