Für eine Verkehrswertermittlung werden in der Regel Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster, nämlich eine Liegenschaftskarte und ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch benötigt. Verständlicherweise weiß der Laie selten, was konkret hinter den Begriffen Liegenschaftskataster, Liegenschaftskarte und  Liegenschaftsbuch steckt.

Allgemein relativ bekannt ist der Begriff „Flurkarte“. Die Flurkarte als zeichnerische Darstellung der Liegenschaft wird als Liegenschaftskarte, teilweise auch als Katasterkarte bezeichnet. Die Flurkarte enthält jedoch keine Angaben zur Größe des Grundstücks oder zum Eigentümer. Daher kann eine Flurkarte auch von jedermann beim zuständigen Katasteramt bestellt werden. Eine Eigentümervollmacht ist dazu nicht erforderlich.

Das Liegenschaftsbuch ist eine nach Eigentümern sortierte Kartei. Das Liegenschaftsbuch enthält neben der Nennung des Eigentümers u.a. weitere Angaben zur Adresse der Eigentümer, zur Lage der Liegenschaft, zur konkreten Flurstücksbezeichnung, zur Größe. Da das Liegenschaftsbuch auch persönliche Daten enthält, ist eine Auskunft nur mit Vollmacht des Eigentümers zulässig.

Unter Umständen kann ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch bedeutsam sein. Denn die Angaben zur Grundstücksgröße genießen im Gegensatz zu den diesbezüglichen Eintragungen im Grundbuch „öffentlichen Glauben“ und damit die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit. Was viele nicht wissen: Die Angabe zur Grundstücksgröße im Grundbuch dient der nachrichtlichen Information.

Beides – Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte – sind Bestandteil des Liegenschaftskatasters.