Beim zuständigen Grundbuchamt kann der Grundstückseigentümer Einsicht in das Grundbuch bzw. einen Grundbuchauszug beantragen. In Bonn hat das Grundbuchamt seinen Sitz im Amtsgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann ich online auf die Grundbuchauszüge zugreifen – natürlich nur dann, wenn der Eigentümer mir eine Vollmacht erteilt.

Der Grundbuchauszug stellt eine Kopie der zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen dar. Die zugrunde liegenden Bewilligungen befinden sich allerdings in der sogenannten Grundakte und werden nicht automatisch mit dem Grundbuchauszug zur Verfügung gestellt. Hierfür bedarf es eines gesonderten Antrags.

Einen Grundbuchauszug bzw. Grundbucheinsicht kann im Prinzip jeder erhalten, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise dann, wenn ein Grundstückseigentümer wegen Grenzauseinandersetzungen erfahren möchte, wer tatsächlich Eigentümer des angrenzenden Grundstücks ist. Das berechtigte Interesse muss dem Grundbuchamt gegenüber nachgewiesen werden.

 

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