Laut § 4 (1) ImmoWertV 2021 bezeichnet die Gesamtnutzungsdauer die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicher-weise wirtschaftlich genutzt werden kann.
Wesentlich für die Bemessung der Gesamtnutzungsdauer ist zwar die Beurteilung der Bauart, der Bauweise, der verwendeten Baumaterialien und des Ausbauniveaus. Die tatsächlich zu erwartende Gesamtnutzungsdauer von baulichen Anlagen kann jedoch nicht vorausgesagt werden. Entscheidend ist auch die Art der (wirtschaftlichen) Nutzung, die sich im Laufe der Jahre durchaus ändern kann. Bei der Gesamtnutzungsdauer handelt es sich somit genaugenommen nur um eine Modellgröße im Rahmen des jeweiligen Bewertungsverfahrens. Theoretisch könnte die Bausubstanz eines (massiv errichteten) Gebäudes bei guter Instandhaltung und Instandsetzung nämlich nahezu auf Dauer erhalten werden.
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer hat sich im Verlauf der Jahre stark verändert. Früher wurden für Wohnhäuser üblicherweise 100 Jahre angesetzt. Gemäß Anlage 1 zu § 12 Absatz 5 Satz 1 ImmoWertV 2021 gilt ein Modellansatz von 80 Jahren für Wohnhäuser. Zukünftig werden die Lebenszyklen von Gebäuden tendenziell immer kürzer zu veranschlagen sein.