Abstandsflächen sind Flächen vor Häusern bzw. präziser ausgedrückt vor Außenwänden von Häusern. Diese Abstandsflächen sind von oberirdischen baulichen Anlagen freizuhalten, um beispielsweise einen ausreichenden Lichteinfall und eine ausreichende Belüftung gewährleisten zu können. Aber auch der Brandschutz spielt eine wichtige Rolle. Abstandflächen sind hingegen nicht erforderlich, wenn Gebäude an andere Gebäude angebaut werden dürfen oder wenn dies baurechtlich sogar gefordert wird, wie z.B. bei der geschlossenen Bauweise oder bei Reihenhäusern. In diesen Fällen sind in den angebauten Wänden verständlicherweise dann ohnehin keine Fenster für die Belichtung und Belüftung. Die Haustrennwände bei angebauten Gebäuden müssen im Übrigen jedoch brandschutztechnisch als auch schallschutztechnisch besonders hohe Anforderungen erfüllen.

Abstandsflächen sollten nach Möglichkeit immer auf dem gleichen Grundstück liegen wie das verursachende Gebäude. Abstandsflächen können jedoch unter Umständen auch mittels einer Baulasteintragung auf einem angrenzenden Fremdgrundstück liegen. In diesem Fall verpflichtet sich der Eigentümer des betroffenen Fremdgrundstücks die Abstandsfläche zu übernehmen und somit sein Grundstück zugunsten des Nachbargrundstücks innerhalb der Abstandsfläche von baulichen Anlagen freizuhalten (siehe auch unter Baulasten, Baulastenverzeichnis).