Der lokale „Gutachterausschuss für Grundstückswerte“ wird von den Behörden auf Basis des Baugesetzbuches BauGB eingesetzt und ist somit eine staatliche Einrichtung.

Aufgaben des Gutachterausschusses sind unter anderem die Ermittlung von örtlichen Bodenrichtwerten und die regelmäßige Erstellung eines Grundstücksmarktberichts.

 

Ähnliche Einträge