Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und wird beim Grundbuchamt geführt. In Bonn ist das Amtsgericht in der Wilhelmstraße 23 zuständig.

Das Grundbuch besteht aus:

  • dem Bestandsverzeichnis mit Angabe der zum Eigentum gehörenden Grundstücke (nach laufenden Nummern geordnet) sowie die zu dem Grundstück gehörenden begünstigenden Rechte
  • Abt. I: Auflistung aller Eigentümer
  • Abt. II: Auflistungen von Lasten und Beschränkungen,  die mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden sind (z.B. Wegerechte, Wohnungsrechte, Leitungsrechte)
  • Abt. III: Hypotheken und Grundschulden

Für Laien wichtig zu wissen: Hinsichtlich der Straßenangabe des Grundstücks sowie hinsichtlich Nutzung, aber auch Grundstücksgröße unterliegen die Angaben im Grundbuch nicht dem öffentlichen Glauben. Das heißt, diese Angaben dienen eigentlich nur als Information. Amtlich und somit verlässlich können die genannten Informationen nur dem Liegenschaftskataster entnommen werden.

Weiterer häufiger Irrtum: Nicht alle Belastungen oder Rechte sind immer zwingend im Grundbuch eingetragen. So fehlen im Bestandsverzeichnis leider häufig Herrschvermerke, z.B., wenn der Grundstückseigentümer des verzeichneten Objektes ein anderes Grundstück als Weg überqueren darf. Aber auch Lasten oder Beschränkungen sind nicht immer im Grundbuch eingetragen (z.B. Notwegerecht oder Überbau). Auch ohne Eintragung gelten in den genannten Beispielen die Rechte bzw. Belastungen trotzdem. Es ist somit im Einzelfall immer genau zu prüfen, ob es unter Umständen auch Rechte oder Belastungen gibt, die nicht aus dem Grundbuch hervorgehen.

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